Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 09.02.2022

Rechtsprechung
   BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvR 167/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13426
BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvR 167/22 (https://dejure.org/2022,13426)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.2022 - 2 BvR 167/22 (https://dejure.org/2022,13426)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 2022 - 2 BvR 167/22 (https://dejure.org/2022,13426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,13426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 109 Abs. 1 StVollzG; § 114 StVollzG
    Recht auf effektiven Rechtsschutz im strafvollzugsrechtlichen Eilverfahren (Notrufsystem in Hafträumen als wichtige Kommunikationsmöglichkeit für Gefangene; Untätigkeit der Strafvollstreckungskammer über mehrere Monate in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Untätigkeit einer Strafvollstreckungskammer in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 109 ff StVollzG, § 109 StVollzG, § 114 Abs 2 S 2 StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch unzureichende fachgerichtliche Behandlung eines strafvollzugsrechtlichen Eilantrags - Defekt der Notrufanlage in einer JVA

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung des Anspruchs eines Rechtsschutzsuchenden auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle; Fachgerichtliche Behandlung eines strafvollzugsrechtlichen Eilantrags wegen Defekts der Notrufanlage in einer JVA

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch unzureichende fachgerichtliche Behandlung eines strafvollzugsrechtlichen Eilantrags - Defekt der Notrufanlage in einer JVA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG ) durch unzureichende fachgerichtliche Behandlung eines strafvollzugsrechtlichen Eilantrags; Defekt der Notrufanlage in einer JVA

  • rechtsportal.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG ) durch unzureichende fachgerichtliche Behandlung eines strafvollzugsrechtlichen Eilantrags; Defekt der Notrufanlage in einer JVA

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch unzureichende fachgerichtliche Behandlung eines strafvollzugsrechtlichen Eilantrags - Defekt der Notrufanlage in einer JVA

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstweiliger Rechtsschutz - und die Untätigkeit einer Strafvollstreckungskammer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 47
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvR 167/22
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 101, 397 ; stRspr).

    Insbesondere der vorläufige Rechtsschutz im Eilverfahren hat so weit wie möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvorzukommen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvR 167/22
    Insbesondere der vorläufige Rechtsschutz im Eilverfahren hat so weit wie möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvorzukommen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvR 167/22
    Aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ergeben sich auch Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvR 167/22
    Dieser muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ).
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvR 167/22
    Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2013 - 1 BvR 2366/12 -, Rn. 3, vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, Rn. 20, und vom 26. Juni 2018 - 1 BvR 733/18 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 2021 - 1 BvR 683/21 und 1 BvQ 40/21 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvR 167/22
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 101, 397 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvR 167/22
    Aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ergeben sich auch Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvR 167/22
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 101, 397 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.06.2018 - 1 BvR 733/18

    Genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage kann für Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvR 167/22
    Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2013 - 1 BvR 2366/12 -, Rn. 3, vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, Rn. 20, und vom 26. Juni 2018 - 1 BvR 733/18 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 2021 - 1 BvR 683/21 und 1 BvQ 40/21 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvR 167/22
    Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2013 - 1 BvR 2366/12 -, Rn. 3, vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, Rn. 20, und vom 26. Juni 2018 - 1 BvR 733/18 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 2021 - 1 BvR 683/21 und 1 BvQ 40/21 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

  • BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 899/20

    Verfassungswidrige Verkürzung von Eilrechtsschutz im Strafvollzug (Einschränkung

  • BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20

    Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Fortschreibung des

  • BVerfG, 21.04.2021 - 1 BvR 683/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung fachgerichtlichen

  • BVerfG, 24.03.2023 - 2 BvR 116/23

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen aus der

    Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 2021 - 1 BvR 683/21 und 1 BvQ 40/21 -, Rn. 4; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Mai 2022 - 2 BvR 167/22 -, Rn. 20, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 03.08.2023 - 2 BvR 49/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen landgerichtliche Kostenentscheidung im

    Wo die Dringlichkeit eines Eilantrages es erfordert, muss das angerufene Gericht, wenn es eine Stellungnahme der Gegenseite einholt, die für eine rechtzeitige Entscheidung erforderliche Zügigkeit der Kommunikation sicherstellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2021 - 2 BvR 899/20 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Mai 2022 - 2 BvR 167/22 -, Rn. 20).

    Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Mai 2022 - 2 BvR 167/22 -, Rn. 20 m.w.N.).

  • BVerfG, 26.06.2023 - 1 BvR 491/23

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch den Ermittlungsrichter (unterlassene

    Daraus folgt, dass Eilrechtsschutz soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei (endgültiger) richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Februar und 25. Mai 2022 - 2 BvR 167/22 -, Rn. 2 bzw. Rn. 20, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 167/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,3541
BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 167/22 (https://dejure.org/2022,3541)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2022 - 2 BvR 167/22 (https://dejure.org/2022,3541)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - 2 BvR 167/22 (https://dejure.org/2022,3541)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,3541) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 109 Abs. 1 StVollzG; § 114 StVollzG
    Recht auf effektiven Rechtsschutz im strafvollzugsrechtlichen Eilverfahren (Notrufsystem in Hafträumen; verzögerte Entscheidung über einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Untätigkeit eines Landgerichts im Verfahren über einen Eilantrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, StVollzG
    Erfolgloser Eilantrag in einer strafvollzugsrechtlichen Sache (Notrufsystem in Hafträumen) - dringende Gebotenheit der eA zur Abwehr schwerer Nachteile nicht dargelegt

  • Wolters Kluwer

    Darlegen einer dringenden Gebotenheit einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile i.R.e. strafvollzugsrechtlichen Sache (hier: Notrufsystem in Hafträumen)

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag in einer strafvollzugsrechtlichen Sache (Notrufsystem in Hafträumen) - dringende Gebotenheit der eA zur Abwehr schwerer Nachteile nicht dargelegt

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Darlegen einer dringenden Gebotenheit einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile i.R.e. strafvollzugsrechtlichen Sache (hier: Notrufsystem in Hafträumen)

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag in einer strafvollzugsrechtlichen Sache (Notrufsystem in Hafträumen) - dringende Gebotenheit der eA zur Abwehr schwerer Nachteile nicht dargelegt

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das untätige Landgericht - und keine einstweilige Anordnung aus Karlsruhe

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.12.2013 - 2 BvR 2541/13

    Ablehnung der Besuchsüberstellung eines Strafgefangenen - kein schwerer Nachteil

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 167/22
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 -, Rn. 5 m.w.N.).

    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 -, Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 167/22
    Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG ist - anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren - nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2013 - 2 BvR 2541/13 -, Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 167/22
    Für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 93, 181 ).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 167/22
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung scheidet hier nicht bereits deshalb aus (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ), weil die Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre.
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 167/22
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung scheidet hier nicht bereits deshalb aus (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ), weil die Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre.
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 167/22
    Dies gilt nicht nur im Hinblick darauf, dass einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts weittragende Folgen haben können (vgl. BVerfGE 3, 41 ; stRspr), sondern auch im Hinblick auf die besondere Funktion und Organisation des Bundesverfassungsgerichts.
  • VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 28-VI-23

    Mangels substanziierter Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer

    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. zu § 32 BVerfGG BVerfG vom 23.7.2013 - 2 BvR 1573/13 - juris Rn. 2; vom 9.12.2013 - 2 BvR 2541/13 - juris Rn. 5; vom 9.2.2022 - 2 BvR 167/22 - juris Rn. 3, vom 8.6.2023 - 2 BvQ 60/23 - juris Rn. 6).
  • VerfGH Bayern, 05.04.2022 - 2-VII-22

    Popularklage gegen Registerpflicht für Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen

    Auch ist das Verfahren nach Art. 26 Abs. 1 VfGHG ebenso wenig wie das nach § 32 BVerfGG darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen zu bieten (vgl. VerfGH vom 28.9.2021 - Vf. 74-IVa-21 - juris Rn. 16; vom 13.1.2022 - Vf. 88-IVa-21 - juris Rn. 18; jeweils zu Organstreitigkeiten unter Verweis auf BVerfG vom 7.7.2021 NVwZ 2021, 1368 Rn. 23; vgl. allgemein, zur vorläufigen Außervollzugsetzung von Gesetzen und zu Verfassungsbeschwerden auch BVerfG vom 14.5.1996 BVerfGE 94, 166/215 ff.; vom 9.12.2013 - 2 BvR 2541/13 - juris Rn. 5 m. w. N.; vom 9.2.2022 - 2 BvR 167/22 - juris Rn. 3).

    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. BVerfG vom 9.2.2022 - 2 BvR 167/22 - juris Rn. 3 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 33-VI-23

    Anforderungen an eine einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Insbesondere sind, wenn eine einstweilige Anordnung zur Abwendung eines geltend gemachten schweren Nachteils erstrebt wird, erheblich strengere Anforderungen an die Schwere des Nachteils zu stellen (vgl. zu § 32 BVerfGG BVerfG vom 23.7.2013 - 2 BvR 1573/13 - juris Rn. 2; vom 9.12.2013 - 2 BvR 2541/13 - juris Rn. 5; vom 9.2.2022 - 2 BvR 167/22 - juris Rn. 3, vom 8.6.2023 - 2 BvQ 60/23 - juris Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht